Kopieren und Legalisieren der Zertifikate
- Zertifikat oder Konformitätserklärung in Original;
- Kopie der Bescheinigung, legalisiert durch den Inhaber der Originalbescheinigung, einem Notar oder durch die Zertifizierungsstelle, die Bescheinigung ausgestellt hat;
- Warenbegleitpapiere des Herstellers oder des Lieferanten (Verkäufer), mit Angabe der Produktnamen für die eindeutige Identifizierung, sowie mit Angaben der entsprechenden Nummer der Konformitätsbescheinigung (deren Gültigkeit und die ausstellende Zertifizierungsstelle) oder Registriernummer des Konformitätserklärung, das Ablaufdatum, Namen der Hersteller oder Händler (Verkäufer). Diese Begleitdokumente müssen original durch Hersteller signiert und versiegelt werden (Lieferant, Verkäufer), mit Angabe seiner Adresse und Telefonnummer.
So der Verkäufer hat das Recht, Informationen über die Bestätigung der Pflichtkonformität der zu importierende Ware mit den Sicherheitsanforderungen in den durch den Hersteller oder Lieferanten (Verkäufer) ausgestellten Begleitunterlagen in Form der Angaben der Nummer der Konformitätsbescheinigung, deren Dauer zu bestätigen (Angaben zur Zertifizierungsstelle, die das Zertifikat ausgestellt hat). Die Begleitdokumente müssen durch den Hersteller (Lieferant, Verkäufer) in Original signiert und versiegelt werden. Zusätzlich sind die Angaben der Adresse und der Telefonnummer erforderlich. Die Vorlage einer Kopie des Zertifikats oder Urkunde ist nicht mehr erforderlich.
erster Stellvertreter
Vorsitzender des Gostandards der Russischen Föderation
I.A. Korovkin