Mit einer Negativbescheinigung wird bestätigt, dass für bestimmte Waren nach dem russischen Gesetzgeber keine Zertifizierungspflicht besteht. Diese ist bei der Einfuhr der Produkte nach Russland an der Grenze unbedingt vorzuweisen. Eine Negativbescheinigung kann entweder auf den Namen des exportierenden Herstellers, für einen spezifischen Liefervertrag oder auch für eine konkrete Lieferung ausgestellt werden.
Bearbeitungsdauer: ca. 1 Woche nach vollständigem Eingang der Unterlagen
Gültigkeitsdauer: gesamte Produktlebensdauer bis auf die Änderung der Gesetzgebung