Für Inbetriebnahme von Maschinen und Anlagen mit besonderem Gefährdungspotential sowie für technische Ausrüstung die in bestimmten Bereichen, beispielsweise Bergbau oder Chemie, angewendet werden, wurde bis vor kurzem vom russischen Gesetzgeber eine offizielle Zulassung durch das Föderale Amt für ökologische, verfahrenstechnische und atomare Aufsicht für potenziell gefährliche Maschinen und Ausrüstung erforderlich.
Diese Betriebszulassung durch Rostechnadzor (RTN), bis zu 2004 bekannt als GGTN (GOSGORTECHNADZOR) Zulassung, kann für eine technische Einheit aber auch für eine komplette technische Anlage ausgestellt werden. Falls eine komplette technische Anlage zugelassen werden soll, muss die Bedingung erfüllt sein, dass alle Anlagenkomponenten arbeitstechnisch miteinander verbunden sind und eine gemeinsame Funktion erfüllen. Für Einsatz der gleichen Anlage in verschiedenen Bereichen unterscheiden sich die Anforderungen an die Zulassungsbedienungen und das finale Dokument.
In Folge der Einführung von technischen Reglements der Euroasiatischen Zollunion hat die Zulassung an Bedeutung verloren. Nach Erhalt der Zertifizierungsurkunde gemäß technischen Reglements der Zollunion (TR CU, EAC) sind gemäß aktueller Gesetzgebung keine weiteren Zulassungen (insbesondere RTN Zulassung) mehr erforderlich.
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