Für die Einfuhr explosionssicherer oder eigensicherer Ausrüstung nach Russland wird die Vorlage eines Konformitätszertifikates für explosionssichere Ausrüstung, welches für die entsprechenden Produkte eine Überstimmung mit den geltenden staatlichen Richtlinien bestätigt, an der Grenze erforderlich.
Die Explosionssicherheit muss durch eine Zertifizierung nachgewiesen werden. Wir können Ihre Anlagen für explosionsgefährdete Bereiche gemäß den Normen der Euroasiatischen Zollunion als benannte Stelle prüfen und zertifizieren.
Als Konformitätsprüfung in Form von einer Zertifizierung erfolgt für die explosionssicheren Anlagen gemäß technischen Reglement Nr 012/2001 “Über die Sicherheit der Anlagen bei Betrieb mit explosionsgefährlichen Medien” und ist unbedingt erforderlich, wenn ihre Anlage als explosionssicher nach Russland oder in die Zollunion verkauft wird.
Die Anforderungen dieses technischen Reglements betreffen nicht:
- Medizinische Geräte und Anlagen;
- Geräte und Anlagen, welche sind als explosionssicher wegen den enthaltenen Komponenten oder chemischen zusammengestellten explosionsgefährlichen Zusammensetzungen eingestuft.
- Anlagen und Geräte, welche Explosionssicherheit durch die Leckage der flüssigen Gasen verursacht werden kann;
- Individuelles Schutzeinrichtungen;
- Seeschiffe, binnen und gemischt (Fluss-See), sowie bewegliche Offshore-Plattformen für den Einsatz in Meeres-und Binnengewässer und andere Wasserfahrzeuge, sowie die darin verwendeten – Öffentliche Dienstfahrzeuge für den Transport von Passagieren und Gütern in der Luft , Straße, Schiene oder Wasser-Transport; Maschinen und Anlagen;
- Atomwaffen, Einrichtungen für Forschungen von Verteidigung gegen nuklearer Waffen, ausser komplexer als einzelne Anlagen in explosionsgefährdeten Gebieten.