Kirgisistan trat der Eurasischen Wirtschaftsunion bei
Am 12. August kam der Vertrag über den Beitritt der Kirgisischen Republik über die Eurasische Wirtschaftsunion (die EAEU) in Kraft. Kirgistan ist ab nun zu einem vollwertigen Mitglied der Union zusammen mit Armenien, Weißrussland, Kasachstan und Russland geworden.
Beitritt Kirgisistans in die EAEU wurde von großen gemeinsamen Bemühungen um die Integration und Konvergenz begleitet. Im Jahr 2014, wurden die Pläne und Maßnahmen für den Beitritt von Kirgisistan zur Eurasischen Union umgesetzt und die entsprechende Anpassung der Volkswirtschaft an den EAEU Rechtsvorschriften und Verfahren realisiert.
Insbesondere hat sich eine ganze Reihe von Fragen auf Erneuerung der Zollinfrastruktur wurde behoben.
Am 23. Dezember 2014 wurde der Vertrag über den Beitritt der Kirgisischen Republik in die EAEU während der Sitzung des Obersten Eurasian Economic Council (die SEEC) unterzeichnet. Am 8. Mai 2015 auf der Tagung des SEEC wurden zudem von den Regierungschefs der EAEU Mitgliedstaaten zwei Protokolle unterzeichnet, welche die Bedingungen und Konditionen, sowie Besonderheiten des Beitritts von Kirgistan in die EAEU definieren.
Die Mitgliedstaaten der Union eingehalten mit allen internen rechtlichen Verfahren, um sicherzustellen, dass der Vertrag wirksam wird.
Der Beitritt zur EAEU eröffnet für Kirgistan neue Chancen. Keine Hindernisse für den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräften. Die neue Investitionsmöglichkeiten und Perspektiven, um große Infrastrukturprojekte zu entwickeln, vor allem in Energiewirtschaft, Transport und Landwirtschaft. Die Bürger von Kirgisistan erhalten nun das Recht, in jedem Staat der Union zu den gleichen Bedingungen mit den Bürgern eine Beschäftigung auszuüben.
Der Beitritt von Kirgisistan gibt neue Impulse für das Potenzial der Union. Die Union festigt ihre Position in der globalen Wirtschaftsarchitektur.
Vereinfachtes Zulassungsverfahren für Medizinprodukte der Risikoklasse I in Russland
Mit der am 17. Juli 2015 veröffentlichen Verordnung des Russischen Gesundheitsministeriums Nr. 303n „Über das Genehmigungsverfahren, Prozess und Durchführung der Prüfung von Qualität, Effizienz und Sicherheit von Medizinprodukten “ wurde das Verfahren der staatlichen Registrierung von Medizinprodukten der Risikoklasse 1 vereinfacht.
Registrierung solcher Produkte wird in einem Schritt durchgeführt bei der Vorlage von Informationen und Beweise der klinischen Wirksamkeit und Sicherheit der Produkte (einschließlich klinischer Daten, Analysen der wissenschaftlichen Literatur und (oder), unveröffentlichte Daten und Nachrichten). Diese sollen vom Hersteller selbst oder von extern mit Bezug auf den Hersteller von Medizinprodukten mit Beschreibung der vorgeschlagenen Anwendungsverfahren) zusammen mit Antrag für die Zulassung eingereicht.
Zudem teilte Roszdravnadzor mit, dass das vereinfachte Verfahren der staatlichen Registrierung von Medizinprodukten der Klasse 1 ausschliesslich für solche Anträge gilt, welche nach Inkrafttreten der oben genannten Verordnung bei Föderalen Dienst eingereicht wurden.
BAKIT informiert Sie gerne über weitere Details und neue Regelungen von Roszdravnadzor.
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